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Ein Erfahrungsbericht zum Reimport eines Oldtimers
aus den USA nach Deutschland


Mit dem Gedanken hatte ich mich schon länger getragen, und Ende 2003 war die Gelegenheit dann günstig, daher habe ich das Vorhaben in die Tat umgesetzt: Ein VW-Bus des ersten Typs sollte es sein, gut erhalten, möglichst mit Westfalia-Wohnmobilausstattung und am besten des Baujahrs 1967 (wegen der 12 V-Elektrik). In Deutschland war in der Hinsicht kaum was zu machen, daher habe ich mich auf den US-Markt verlegt - immerhin ist die Westfalia-Wohnmobilproduktion dieser Baureihe zu drei Vierteln dorthin verschifft worden.

Bei www.ebay.com wurde ich dann fündig:



Ein SO 42-Bus des Baujahrs 1967 aus der Gegend um Princeton / New Jersey, zwar nicht mehr in der Original-Lackierung, aber blechmäßig und sonst in sehr gutem Zustand, und der Verkäufer war auch willens, bei einer Verschiffung nach Übersee mitzuhelfen. So wurden wir uns dann einig, und das Glück spielte auch mit, so dass ich die Auktion gewann und damit neuer Eigner war.
Diese Seite soll nun beschreiben, was mir bei den darauffolgenden Transaktionen so widerfahren ist und Interessenten mit ähnlichen Absichten einige hilfreiche Informationen an die Hand geben.

Inhaltsübersicht

Die Suche

Die beiden größten Seiten mit dem umfangreichsten Angebot an Fahrzeugen sind die folgenden: Darüberhinaus gibt es viele kleinere Händler und Reparaturwerkstätten, die sich auf VW-Oldtimer spezialisiert haben und das Internet als Werbeplattform nutzen. Die folgende Liste legt keinen Wert auf Vollständigkeit: Zurück zur Inhaltsübersicht

Bezahlung

Der transatlantische Geldtransfer ist mittlerweile auch kein großes Problem mehr. Es gibt mehrere Optionen, die sich hinsichtlich der Geschwindigkeit und der fälligen Gebühren unterscheiden. Grundsätzlich habe ich mich mit dem Verkäufer vor der Abgabe des Gebotes bei Ebay auf eine Ratenzahlung geeinigt, wobei 10 % der Summe unmittelbar nach Auktionsende fällig werden, 40 % nach Eingang des vom Verkäufer verfassten und unterschriebenen Kaufvertrags bei mir (Zoll und deutsche Zulassungsstelle dürften sich nicht mit einer ausgedruckten Bildschirmseite begnügen, auf der man von Ebay als Auktionsgewinner beglückwünscht wird) sowie die letzte Rate von 50 % zu dem Zeitpunkt, an dem ich von meinem beauftragten Spediteur darüber informiert werde, dass das Fahrzeug beim Verkäufer abgeholt worden ist.

Die Übereinkunft war, dass das Geld mittels Western Union überwiesen werden sollte (www.westernunion.com, dort auch Online-Statusverfolgung der Geldanweisung möglich; Abwicklung in Deutschland über die Postbank, www.postbank.de, Auftragsabgabe aber nur telefonisch oder in den Filialen möglich). Im Normalfall ist dies die schnellste Methode, allerdings auch die mit Abstand teuerste. In unserem Fall hat sich das ganze allerdings nicht reibungsfrei abgespielt, weil das Personal der für den Verkäufer zuständigen Western-Union-Filiale (in einem Drugstore) offensichtlich nicht sonderlich kompetent war und das Geld zunächst nicht rausrücken wollte. Nach einigen Anrufen des Verkäufers bei der zuständigen Hotline in den USA ließ sich das aber glücklicherweise klären; die Hotline auf der deutschen Seite war nicht besonders hilfreich.

Um derartige Schwierigkeiten zu vermeiden, haben wir uns dann für die Restsumme auf einfache Banküberweisungen ("Wire") geeinigt. Vom Empfänger auf der US-Seite benötigt man dazu den Banknamen, das US-Äquivalent zur Bankleitzahl ("ABAN") sowie die Kontonummer. Von meinem Konto bei der Postbank (www.postbank.de) konnte ich dies sehr einfach online erledigen, die Gebühren beliefen sich lediglich auf ca. 0,5 % des überwiesenen Betrags und das Geld war binnen 3 Arbeitstagen auf dem Konto des Empfängers. Zu beachten ist dabei, dass der Umrechnungskurs bei allen derartigen Transaktionen (sowohl über Western Union als auch per "Wire") vorher nicht genau bekannt ist und man daher schätzen muss. Bei der Überweisung per "Wire" kommen zusätzlich noch Gebühren auf US-Seite hinzu (je nach Bank, hier 10 US-$), die auch dann nicht automatisch dem Überweisenden belastet werden, wenn man dies bei Auftragserteilung explizit angibt. Daher empfiehlt es sich, etwas mehr zu überweisen als eigentlich erforderlich, damit der Verkäufer auf jeden Fall mindestens den vereinbarten Betrag erhält.

Eine weitere Zahlungsmöglichkeit, deren großer Vorteil die sehr schnelle Abwicklung ist und die gebührenmäßig zwischen den beiden oben geschilderten liegt, bietet das Ebay-Tochterunternehmen PayPal (www.paypal.com). Dazu benötigt man eine Kreditkarte, von der vor der Freigabe ein symbolischer Betrag (2 US-$) abgebucht wird, um ihre Gültigkeit zu überprüfen. Ebay bietet darüberhinaus auch noch weitere Möglichkeiten der sicheren Bezahlung mittels einer Art Notaranderkonto an.

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Verschiffung

Ich habe die Verschiffung über die Handelsagentur Hahner in Hamburg (www.handelsagentur-hahner.com) abgewickelt. Unter den diversen Angeboten, die ich eingeholt habe, stach die schnelle und umfassende Beantwortung aller Fragen meinerseits hervor. Mehr oder weniger die gesamte Abwicklung wurde per E-Mail durchgezogen; erforderliche Unterlagen zur Abwicklung waren dabei eine Kopie des Kaufvertrages sowie der US-Title (das Äquivalent zum deutschen Fahrzeugbrief), letzterer zunächst als Kopie zur Vorbereitung der Zollformalitäten im europäischen Zielhafen und bei Abholung beim Verkäufer dann auch im Original für die Abwicklung beim US-Zoll (es empfiehlt sich, mit dem Verkäufer klar festzulegen, dass der Title dem Abholer mitgegeben wird).

Sämtliche organisatorischen Details wurden von der Agentur übernommen. Der Transport wurde "von Tür zu Tür" organisiert, d. h. inklusive Abholung beim Verkäufer, Transport zum Hafen von New York, Verschiffung nach Rotterdam sowie Weitertransport nach Köln. Die Verschiffung erfolgte im Container; als Zielhafen in Europa standen wahlweise Bremerhaven oder Rotterdam zur Verfügung, wobei aber alle kontaktierten Agenturen von Bremerhaven abrieten, da zwar nominell die EU eine Zollunion ist, die Praxis aber immer noch deutlich anders aussieht. Im Klartext: Beim Import über Bremerhaven werden 10 % Zoll und 16 % Mehrwertsteuer fällig, sofern das Fahrzeug jünger als 50 Jahre ist (auch wenn die offizielle Aussage, die ich per E-Mail von www.zoll-d.de erhielt, ganz etwas anderes aussagte, aber offensichtlich haben die lokalen Zollbehörden in Deutschland einen umfangreichen Ermessensspielraum, der in Bremerhaven erfahrungsgemäß sehr streng ausgelegt wird). In Rotterdam werden dagegen nur 6 % Umsatzssteuer auf den Fahrzeugwert plus Seefracht fällig, und da sich die Transportkosten auf dem Landweg von Bremerhaven oder Rotterdam nach Köln nicht großartig unterschieden, war die Entscheidung leicht. Weitere Kosten oder Formalitäten beim Import von den Niederlanden nach Deutschland fallen dann nicht mehr an. Wichtig ist die zollamtliche Unbedenklichkeitsbestätigung (auf niederländisch viel pragmatischer "Toestemming tot Wegvoering" genannt), die man später bei der Zulassung als Nachweis dafür braucht, dass das Fahrzeug tatsächlich verzollt wurde (siehe unten). Vom niederländischen Zoll erhält man diese Bestätigung naturgemäß auf niederländisch; glücklicherweise war die Kölner Zulasungsstelle aber flexibel genug, die Bescheinigung korrekt zu interpretieren, so dass keine beglaubigte Übersetzung erforderlich war.



Weitere mögliche Anbieter für Verschiffungsdienstleistungen sind unter anderem: Zurück zur Inhaltsübersicht

TÜV-Vorbereitungen / Ersatzteile



Bevor ein US-Reimportfahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann, sind einige Umbauten vorzunehmen. So müssen die Scheinwerfer ein deutsches Prüfzeichen tragen; die in die US-VW-Busse eingebauten "Sealed-Beam"-Scheinwerfer sind nicht zulässig, empfehlenswert sind asymmetrische Scheinwerfer mit H4-Birnen. Desweiteren dürfen die Frontblinker nicht als Standlicht fungieren, was aber bei den US-Bussen ohnehin nicht Standard ist.

Aufwendiger ist die Umrüstung der Rückleuchten. VW hat die US-Busse mit Einkammerrückleuchten ausgestattet, die nur eine Birne mit zwei Wendeln enthalten, wobei die hellere Wendel gleichzeitig als Blinker und Bremsleuchte dient. Die erforderliche Logik für die Ansteuerung (Was ist, wenn man gleichzeitig bremst und blinkt?) ist bei den späten Modellen in einem elektronischen Blinkrelais integriert. Zur Umrüstung benötigt man also komplett neue Rückleuchten nach dem deutschen Mehrkammersystem, nach Ansicht meines lokalen TÜV-Prüfers sind dabei nur gelbe Blinkgläser zulässig (obwohl die Meinungen dazu auseinandergehen, aber der Prüfer war in dem Moment die letzte Instanz...). Die Umrüstung der Verdrahtung erfordert dann ein Umklemmen der hinteren Blinker auf die Relaiskontakte der vorderen sowie das Ziehen eines zusätzlichen Drahtes für die separat angesteuerten Bremsleuchten nach hinten.

Als Ausgleich für diese Mühen sind die US-Busse serienmäßig mit einer Warnblinkanlage ausgestattet, deren Nachrüstung sonst für die Zulassung in Deutschland zwingend erforderlich wäre. Eine Nebelschlussleuchte ist bei Fahrzeugen des Baujahrs 1967 nicht erforderlich. Zum guten Schluss muss der Meilentacho noch mit Markierungen bei 30 / 50 / 80 / 100 km/h versehen werden, die Beschaffung eines deutschen Tachos ist nicht erforderlich.

Ein großer Vorteil dieses Oldtimer-Typs ist, dass Ersatzteile noch ziemlich problemlos und zu vertretbaren Preisen zu bekommen sind. Die folgende Liste ist sicherlich nicht vollständig, bietet aber schon gute Möglichkeiten für Preisvergleiche; es empfiehlt sich dabei allerdings, auf den Zustand der Teile zu achten, da allein der Preis noch nichts aussagt. Faire Händler qualifizieren ihre Teile daher z. B. nach einem Schulnotensystem. Zum TÜV muss man dann den US-Title mitnehmen, um die Erstzulassung des Fahrzeugs nachweisen zu können. Es ist eine Vollabnahme fällig, in deren Rahmen auch das für die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer bei der Zulassung erforderliche Gutachten erstellt wird. Wichtig bei diesem Typ Fahrzeug ist es, den TÜV-Prüfer davon zu überzeugen, dass es sich nicht um ein Wohnmobil handelt, sondern dass die Innenausstattung nach heutigem Standard eigentlich viel eher dem entspricht, was einen Multivan ausmacht. Da in Deutschland ein Automobil niemals gleichzeitig ein Wohnmobil und ein Oldtimer sein kann, ist es wichtig, dass das Fahrzeug als PKW-Oldtimer eingestuft wird - sonst gibt es kein H-Kennzeichen und keine günstige Oldtimer-Versicherung (siehe unten)! Desweiteren kommt es bei der Anerkennung als Oldtimer darauf an, dass das Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen worden ist - die Angabe des Baujahrs allein genügt nicht (hilfreich bei der Erforschung der genauen Geschichte des Fahrzeugs ist für die USA ggf. www.autocheck.com oder die lokale Zulasungsbehörde des jeweiligen Bundesstaates, ich brauchte mir diese Mühe aber glücklicherweise nicht zu machen)! Empfehlenswert ist es darüberhinaus, die für die Erteilung eines KFZ-Briefes erforderlichen Daten (Maße und Gewichte des Fahrzeugs, Motordaten, Dach- und Anhängelast, zulässige Reifen usw.) zusammenzutragen, da diese aus dem US-Title in der Regel nicht hervorgehen (als Quelle dazu empfiehlt sich die einschlägige Fachliteratur, die man vorsichtshalber auch komplett mit zum TÜV schleppen sollte, um eine Argumentationshilfe zu haben).

Bei meinem Bus war noch ein Nachbau des originalen Westfalia-Dachgepäckträgers dabei (mit Holzbeplankung), den ich vorsichtshalber ebenfalls dem TÜV vorgeführt habe, da keinerlei Dokumentation oder Angabe zu Tragfähigkeit etc. vorhanden war. Nach Aussage des zuständigen Prüfers handelt es sich bei dem Dachträger allerdings rechtlich gesehen um Ladung, so dass keine Dokumentation erforderlich ist und der Träger ohne weiteres benutzt werden kann.



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Versicherung

Wie oben bereits erwähnt, kann ein Fahrzeug in Deutschland niemals gleichzeitig ein Wohnmobil und ein Oldtimer sein. Dies bringt es mit sich, dass man ggf. ziemlich lavieren muss, um an ein H-Kennzeichen und die damit verbundene günstige Oldtimer-Versicherung zu gelangen. Wichtig dabei ist: Die Meinung des TÜV zählt, d. h. der Prüfer muss davon überzeugt werden, dass das Fahrzeug kein Wohnmobil ist, sondern eher eine Art Multivan, zumal ja Kochgelegenheit, Toilette und ein richtiger Kühlschrank fehlen. Wenn dann im Gutachten "PKW-Oldtimer" steht, erübrigen sich weitere Verhandlungen mit den Versicherern und auch der Zulassungsstelle, diese begutachten den Wagen selbst nicht mehr. Wenn man allerdings den Versicherern sagt, dass es sich um ein Wohnmobil handelt, fällt gleich die Klappe (ich habe ziemlich lange gebraucht, um zu kapieren, dass man nicht den Versicherer überzeugen muss, sondern den TÜV).

In meinem Fall kam noch hinzu, dass ich nicht über ein Alltagsfahrzeug verfüge (in einer Großstadt wie Köln braucht man das nicht wirklich). Bei den meisten Versicherern biss man mit dem Ansinnen, einen Oldtimer ohne Alltagsfahrzeug (ggf. sogar bei der selben Gesellschaft versichert) zu versichern, auf Granit - alles Argumentieren mit der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Verweis auf eine Bahncard 50 im Abo oder die Mitgliedschaft in einer Carsharing-Gesellschaft blieben lange fruchtlos. Erfolgreich war ich nach langem Suchen dann bei Kapital Plus (einem Versicherungsmaklerbüro in München, www.kapitalplus.de), die meine oben angeführten Argumente akzeptiert haben, so dass ich zu einer günstigen Haftpflicht- und Kaskoversicherung kam. Zwischenzeitlich war ich aber schon soweit, die ganze Oldtimer-Zulassung dranzugeben und den Wagen als normales Wohnmobil mit Saisonkennzeichen zuzulassen, was kostenmäßig im übrigen gar nicht mal so viel teurer geworden wäre, allerdings mit Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Besteuerung behaftet gewesen wäre. Günstigster Anbieter für eine normale Wohnmobilversicherung war RMV (www.rmv-versicherung.de), die allerdings für derart alte Fahrzeuge nur eine Haftpflicht- und keine Kaskoversicherung anbieten.

Generell Oldtimer-Versicherungen vermitteln z. B. die folgenden Gesellschaften, die allerdings alle an meinem Fall nicht interessiert waren: Ganz allgemein bieten viele Autoversicherer auch Oldtimer-Versicherungen an, es empfiehlt sich daher, als erstes bei den Gesellschaften anzufragen, bei denen man ohnehin schon Verträge hat, dort ist die Bereitschaft zur Kulanz dann noch am ehesten gegeben.

Ergänzung vom 8. 11. 2009: Nach nicht selbst verifizierten Informationen ist es schon seit geraumer Zeit möglich, über eine Mitgliedschaft im Camping-Oldie-Club e. V. (www.cocev.de) eine Oldtimer-Versicherung für Wohnmobile mit H-Kennzeichen abzuschließen. Auch die Württembergische (www.wuerttembergische.de) bietet angeblich seit Anfang 2009 offiziell Wohnmobil-Oldtimer-Versicherungen an. Mitglieder des Bullikartei e. V. (www.bullikartei.de) haben die Möglichkeit, über den Verein eine günstige Versicherung für ihren T1-Bus zu bekommen.

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Zulasssung

Wenn die vorgenannten Hürden allesamt genommen sind, bleibt als letztes der Gang zur Zulassungsstelle. Für die Zulassung eines importierten Fahrzeuges als Oldtimer sind die folgenden Unterlagen vorzulegen (gilt in dieser Form für Köln, dürfte aber wohl im Rest der Republik nicht anders sein): Zurück zur Inhaltsübersicht

Sonstiges

Allgemeine Informationen rund um den VW-Bus der ersten Generation finden sich außer auf den oben genannten auch auf den folgenden Seiten Als Lektüre zum Thema sind unter anderem die folgenden Bücher empfehlenswert:


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Aktuelles

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Zuletzt überarbeitet: 21. 3. 2021